Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Rente / Grundinformationen / Mit welchen strafrechtlichen Folgen ist zu rechnen, wenn die Rente und andere Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt wurden?
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Jemand, der alle Einkünfte in zutreffender Höhe erklärt hat, hat nichts zu befürchten.
Mit einem Bußgeld bzw. einer Strafe kann nur belangt werden, wer leichtfertig oder vorsätzlich entweder unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat oder es trotz Kenntnis seiner Verpflichtung unterlassen hat, Angaben zu machen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Die Finanzbehörden werden bei der strafrechtlichen Beurteilung der entsprechenden Fälle mit Augenmaß vorgehen.