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05.12.05
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten nach Erhalt ihrer Lohnsteuerkarten 2006 ihre Steuerklassen überprüfen.
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 05.12.05
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten nach Erhalt ihrer Lohnsteuerkarten 2006 ihre Steuerklassen überprüfen, empfahl Finanzminister Dr. Helmut Linssen heute in Düsseldorf. Veränderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse können die bisherige Steuerklassenwahl in Frage stellen.
Ehepartner, die beide berufstätig sind, können grundsätzlich wählen, ob sie beide in Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder aber sich für eine Kombination aus Steuerklasse III für den Höherverdienenden und Steuerklasse V für den anderen entscheiden:
Welche Steuerklassenkombination für Ehegatten im Jahr 2006 die günstigere ist, ergibt sich im Detail aus den nachfolgenden Tabellen.
Die Änderung der Steuerklassen bei Ehegatten nehmen die Heimatgemeinden vor. Hierzu müssen beide Steuerkarten vorgelegt werden.
Finanzminister Dr. Helmut Linssen riet, die Änderung der Steuerklassen noch vor dem 1. Januar 2006 vornehmen zu lassen. Allerdings besage die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer grundsätzlich noch nichts über die endgültige Höhe der Steuerschuld. Die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer stelle im ersten Schritt nur eine Vorauszahlung dar. Die Frage, ob und in welcher Höhe sich am Jahresende Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, wird durch die Einkommensteuererklärung nach Ablauf eines Jahres endgültig festgestellt und hängt allein von den Verhältnissen des Einzelfalls ab.
Beispiele:
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a) |
Lohnsteuer für 3.000 Euro nach Steuerklasse III |
270,16 Euro |
| für 1.800 Euro nach Steuerklasse V | 475,66 Euro | |
| insgesamt also | 745,82 Euro | |
| b) | Lohnsteuer für 3.000 Euro nach Steuerklasse IV | 557,08 Euro |
| für 1.800 Euro nach Steuerklasse V | 206,83 Euro | |
| insgesamt also | 763,91 Euro |
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a) |
Lohnsteuer für 3.000 Euro nach Steuerklasse III |
270,16 Euro |
| für 2.500 Euro nach Steuerklasse V | 758,50 Euro | |
| insgesamt also | 1028,66 Euro | |
| b) | Lohnsteuer für 3.000 Euro nach Steuerklasse IV | 557,08 Euro |
| für 2.500 Euro nach Steuerklasse V | 402,00 Euro | |
| insgesamt also | 959,08 Euro |
Aus den Tabellen können Sie die günstigste Kombination der Steuerklassen erkennen. Daneben bietet die Oberfinanzdirektion einen Steuerklassenrechner an:
... zum Steuerklassenrechner der OFD Hannover![]() |
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