Finanzamt
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Finanzwirtinnen und Finanzwirte - als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes - arbeiten vorwiegend als Bearbeiter im Innendienst der Finanzämter.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-duesseldorf-mitte.de/allgemein_fa/ausbildung/finanzwirt/20_berufswahl/index.php
Wollen Sie mithelfen, dass Geld da ist - für Schulen und Universitäten, Kindergärten und Krankenhäuser, Strassen und Schienen, Wohnungen und Freizeiteinrichtungen - kurz: für all das, was ein Staat seinen Bürgern an Leistungen bietet ? Ist Ihnen soziale Gerechtigkeit wichtig ? Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, könnte die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung genau das Richtige sein. Wir wollen Sie auf uns neugierig machen und Ihnen vorschlagen, bei der Entscheidung für eine Ausbildung auch über die Steuerverwaltung nachzudenken. Schauen Sie doch einfach einmal bei einem Finanzamt vorbei und sprechen Sie mit der Ausbildungsleitung. Fragen Sie und prüfen Sie, ob wir zueinander passen.
Finanzwirtinnen und Finanzwirte - als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes - arbeiten vorwiegend als Bearbeiter im Innendienst der Finanzämter. Mit beruflicher Erfahrung ist bei Bedarf auch eine Tätigkeit im Außendienst als Vollziehungsbeamtin oder -beamter oder als Lohnsteueraußenprüferin - oder -prüfer möglich.
Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes können nach mehreren Jahren erfolgreicher Berufstätigkeit zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen werden. Diese Möglichkeit eröffnet eine echte Karrierechance. Die Einführungszeit für die zur Laufbahn des gehobenen Dienstes zugelassenen Beamtinnen und Beamten dauert drei Jahre. Sie nehmen mit den Finanzanwärterinnen und Finanzanwärtern - als Studenten - für die Dauer von 21 Monaten an den Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen teil. Weitere 15 Monate dauern die berufspraktischen Studienzeiten in den Finanzämtern. Während der Einführungszeit sind eine Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung abzulegen. Beide Prüfungen sind einmal wiederholbar. Den Aufstiegsbeamtinnen und -beamten wird mit dem Prüfungszeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung der akademische Grad "Diplom-Finanzwirtin (FH)" / "Diplom-Finanzwirt (FH)" verliehen.
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